Barrierefreiheitserklärung
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Die Website von INTERKULTUR ermöglicht es Nutzern, sich über Produkte und Dienstleistungen zu informieren, Kontakt aufzunehmen und Bestellungen direkt online zu tätigen.
Anwendbare rechtliche Anforderungen
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit für digitale Dienstleistungen sind in § 14 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BFSG sowie der Verordnung zum BFSG (BFSGV) festgelegt.
Umsetzung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Diese Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung, die durch das Barrierefreiheitstool AccessGO unterstützt wurde.
Als Ergebnis dieser Überprüfung ist die Website teilweise mit den zuvor genannten gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar.
Die folgenden Elemente entsprechen nicht vollständig den geltenden Vorschriften:
- Barriere: Redundanter Title-Text bei einem Element.
- Barriere: Interaktive Elemente reagieren ausschließlich auf Mausaktionen und verfügen über keine Tastaturalternative.
- Barriere: Einige Links sind leer oder enthalten keinen Text, wodurch Ziel oder Funktion unklar sind.
- Barriere: Zwei oder mehr Bilder in unmittelbarer Nähe haben denselben Alternativtext.
- Barriere: Einige Schaltflächen sind leer oder enthalten keinen beschreibenden Text.
- Barriere: Defekte ARIA-Referenz: An einigen Stellen verweist eine aria-labelledby- oder aria-describedby-Referenz auf ein nicht vorhandenes Element.
- Barriere: ARIA-Menü ohne gültige Beschriftung der Menüeinträge.
- Barriere: Redundante, nebeneinanderliegende Links mit demselben Ziel.
- Barriere: Ein Auswahlfeld löst bei Änderung über JavaScript unmittelbar eine Navigation oder einen Seitenwechsel aus.
Geplanter Umgang mit den genannten Barrieren der Barrierefreiheit:
Die Beseitigung dieser Barrieren ist wirtschaftlich nicht vertretbar.
Hinweis zu PDF-Dateien:
Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente (z. B. Bedienungsanleitungen, Konformitätserklärungen, Energiekennzeichnungen, Zertifikate) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.
Diese Dokumente können strukturelle und technische Einschränkungen aufweisen, darunter fehlende Überschriftenstrukturen, eine nicht definierte Lesereihenfolge, fehlende Alternativtexte für Bilder oder nicht getaggte Tabellen. Infolgedessen sind sie möglicherweise nur eingeschränkt mit assistiven Technologien nutzbar.
Aufgrund organisatorischer und wirtschaftlicher Einschränkungen sind wir derzeit nicht in der Lage, alle bestehenden PDF-Dokumente in vollständig barrierefreier Form bereitzustellen. Wir bemühen uns jedoch, neue Dokumente nach Möglichkeit barrierefrei zu gestalten.
Sollten Sie ein bestimmtes Dokument in einer barrierefreien Version benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen gerne – sofern möglich – eine individuell barrierefreie Version zur Verfügung.
Ergänzung zur Erklärung zur Barrierefreiheit
Unsere Website beinhaltet das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (www.accessgo.de), bereitgestellt von der DGfB – Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH.
Dieses ermöglicht es Nutzern, unsere Website an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anzupassen.
Die Einstellungen sind über das AccessGO-Symbol oder alternativ über die Tastenkombination „ALT + 1“ erreichbar. Alle Funktionen sind per Tastatur bedienbar.
Unter anderem können Nutzer folgende Einstellungen vornehmen:
- Schriftgröße
- Kontrast
- Hervorhebung von Links
- Aktivierung eines Screenreaders
- Profile zur gleichzeitigen Aktivierung mehrerer Einstellungen.
Datum der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 28.09.2025
Meldung von Barrieren und Anforderung von Informationen zur Barrierefreiheit
Haben Sie Barrieren auf unserer Website festgestellt oder Anmerkungen oder Fragen zum barrierefreien Zugang? Bitte kontaktieren Sie uns:
INTERKULTUR
Ruhberg 1
35463 Fernwald
Deutschland
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) richten die Bundesländer derzeit eine gemeinsame Stelle ein. Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) ist als neue Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Magdeburg, Sachsen-Anhalt, geplant.
Ihre Errichtung steht unter dem Vorbehalt der Ratifizierung des Staatsvertrags zur Umsetzung des BFSG durch alle Bundesländer. In allen Ländern laufen derzeit vorbereitende Maßnahmen.
Kontakt
Bis zur formalen Errichtung der MLBF richten Sie Ihre Anfragen bitte an:
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 391 567 6970
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Bis zur formalen Errichtung der MLBF werden Ihre Anfragen und Hinweise von dort an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
